Das Familienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte des familiären Zusammenlebens und der daraus folgenden Konflikte. In diesem Zusammenhang auftretende Fragen des Getrenntlebens, der Scheidung, der Vermögensauseinandersetzung, des Kindes- und Ehegattenunterhaltes und der elterlichen Sorge betreffen eine komplexe und komplizierte Rechtsmaterie, die in die Hand eines kompetenten Fachmannes gehört.